Intelligente Vorsorge

Bestattungsvorsorge in Weilerswist

Für Sie – Individuell nach Ihren Wünschen

Ein eigenverantwortlich und selbstbestimmt geführtes Leben beinhaltet für viele Menschen die Beschäftigung mit dem eigenen Tod. Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Ihren letzten Weg gestalten. Entscheidend ist hier, dass alles nach Ihren persönlichen Vorstellungen umgesetzt wird.

Dies zu ermöglichen, darauf liegt unser Fokus.

Kompetente und faire Beratung

Optionen der Bestattungsvorsorge

Auch für Ihre Angehörigen ist die getroffene Vorsorge im Todesfall oft eine große Erleichterung. Es ist tröstend zu wissen, dass sie im Sinne ihres Verstorbenen handeln. Daher empfehlen wir Ihnen an der Stelle ein offenes Gespräch im Familienkreis oder mit den Vertrauten.

Die Bestattungsverfügung

Die eigenen Wünsche werden in diesem Fall schriftlich festgehalten, in der Hoffnung, dass die Angehörigen diese respektieren und ausführen.

Die Bestattungsverfügungbeinhaltet organisatorische Vorgaben zur Bestattung, wie zum Beispiel:

 

  • Angaben zur Art der Beisetzung, bspw. Erd-, Feuer- oder Seebestattung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier, u.a. die Festlegung der Musikwahl, Blumenschmuck und Dekoration
  • Gestaltung der Grabstätte

Der Bestattungs-Vorsorgevertrag

Hierbei handelt es sich um die Festlegung aller organisatorischen Details der Bestattung sowie deren finanzieller Absicherung.

 

  • Sie treffen sämtliche Vorgaben hinsichtlich Ihrer Beisetzung. So nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen die Ängste, nicht in Ihrem Sinne zu handeln und tragen in hohem Maße dazu bei, der Trauer Raum zu lassen.
  • Sie nehmen Ihren Angehörigen die finanzielle Belastung.
  • Zu Ihrer Sicherheit wird das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto eingezahlt und sovor der Insolvenz des Bestatters geschützt.
  • Wir verlangen keinerlei Vorkasse oder Geld für die erforderlichen Gespräche und beraten Sie einfühlsam, kompetent und umfassend. Gerne mit Ihren Angehörigen zusammen im persönlichen Dialog.

Weitere Vorteile der Bestattungsvorsorge:

  • Eine Anpassung Ihres bereits geschlossenen Vorsorgevertrages an geänderte Lebensund Einkommensverhältnisse ist jederzeit möglich.
  • Auch im Falle eines Umzuges kann ein Vorsorgevertrag vom Bestatter am neuen Wohnort übernommen werden.

Das Testament

Sie bestimmen, wer im Todesfall Ihr Vermögen erhalten soll. Nach dem Gesetz ist es für jeden, der testierfähig ist möglich, ein Testament zu erstellen. Es muss vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepaaren müssen beide Ehepartner unterzeichnen, zur Vollständigkeit unbedingt mit Ort und Datum.

Auch ein Notar kann ein Testament erstellen, verwahren und nach dem Tode des Erblassers vollstrecken. Notarielle Testamente können allerdings auch durch privat-schriftliche Verfügungen widerrufen werden.

Eine Regelung per Testament ist als Vorsorgeregelung für die eigentliche Beisetzung nicht empfehlenswert, da die Beerdigung in den meisten Fällen vor der Testamentseröffnung stattfindet.

Die Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers eine bestimmte Summe, üblich sind 2000 bis 9000 Euro, an die Angehörigen aus. Diese können dann mit diesem Betrag die Beisetzung ausrichten, ohne finanziellen Belastungen ausgesetzt zu sein.

Die Beitragszahlung kann in Form einer Einmalzahlung erfolgen, üblich ist eine Zahlung in Monatsbeiträgen. Wie hoch diese ausfallen, ist von individuellen Faktoren abhängig. Auch hier lohnt sich der direkte Vergleich mehrerer Anbieter, welcher Tarif sinnvoll ist.

Wir sind jederzeit erreichbar

Im Trauerfall 24 Stunden!

Umfangreiche Informationen zu unserem Bestattungshaus, sowie detaillierte Auskünfte über unsere Leistungen, alle anfallenden Kosten und Möglichkeiten der Vorsorge entnehmen Sie unserer Webseite oder kontaktieren Sie uns - wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Im Trauerfall sind wir auch 24 Stunden für Sie da.

Kontakt

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Kölner Straße 71
53919 Weilerswist

Telefon

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